Freitag, 15.12.2006
Aufregung und Abmahnung: Das Saftblog und der Sportbund
Wolfgang Lünenbürger
Ein Fall für Krisenhandling. Und mit Fehlern auf beiden Seiten...
Denn der Deutsche Olympische Sportbund hat schon mal viel Empörung geerntet, nicht zuletzt auch juristische - beispielsweise durch den unter Bloggern populären Anwalt Udo Vetter. Imagepflege sähe anders aus.
Doch während auch hier zunächst also das David/Goliath Prinizp greift, weist Heike Bedrich im PR-Blogger zurecht darauf hin, dass der Autor des Saftblogs ja tatsächlich mit Markenrechten lax umgegangen ist und die olympischen Ringe nicht hätte abbilden dürfen.
In den Blogging-Projekten, die ich mit und für Kunden mache, steht ganz am Anfang immer wieder die Frage, was alles passieren kann und was in jedem Fall beachtet werden muss. Und ein Punkt, den wir dann immer wieder sehr ausführlich behandeln, ist das Urheberrecht. Gerade wenn Menschen für ein Unternehmen bloggen, ist es zwingend notwendig (ok, sonst auch, aber dann ist es ein "Privatproblem"), dass jeder selbst darauf achtet, nur Bilder einzusetzen, an denen er wirklich die Rechte hat. Diese Flanke ist einfach unnötig.
Und sonst?
Vielleicht greift doch mal wieder die wichtigste Regel: Ruhe bewahren, abwarten, kommen lassen. Denn das bisschen, was aus dem Schreiben des Sportbundes bisher zitiert wurde, spricht ja nicht dafür, dass da jemand wirklich durchkommen würde, wenn man ihn zur Klage zwänge. Wobei es dazu, wie es aussieht, wohl eh nicht kommen wird.
Kommentare
>Wobei es dazu, wie es aussieht, wohl eh nicht kommen wird.
So kann man sich irren. Und das Gesülze des Herrn Schirp ist auch die Bytes nicht wert, die dafür verbraten wurden.
Ja, so sieht es inzwischen aus: Die Abmahnung bleibt bestehen, schreibt Kirstin Walther im Saftblog.
Aber bleibt dann wirklich ein ungutes Gefühl für "Business-Blogger"? Ich denke, nein - wenn es vom Unternehmen das klare Bekenntnis zum eigenen Blog gibt und man nicht beim kleinsten Gegenwind einknickt.
Sicher - und das meinte ich auch neulich mit dem Hinweis auf unser Vorgehen in Kundenprojekten - ist ein "erwachsenes" Verhalten und Aufmerksamkeit rund um Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte erforderlich. Aber wenn das eingehalten wird?